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Statuten des Marianischen Messbundes

§ 1 Wesensbestimmung

Der Ingolstädter Messbund (IMB) ist eine kirchlich an­erkannte religiöse Gemeinschaft, deren Mitglieder sich verpflichten, für die lebenden und verstorbenen Angehörigen des Bundes jedes Jahr eine heilige Messe zu feiern oder darbringen zu lassen.

Der Messbund ist demnach eine Art fest zusammengehöriger Familie, ein frommes Bündnis, getragen von der gegenseitigen, freiwillig auf sich genommenen Verpflichtung, alljährlich nach Möglichkeit an einem bestimmten Tag eine hl. Messe nach Meinung des Bundes zu feiern oder feiern zu lassen.

Das Grundgesetz des Bundes lautet:
Alle für einen und einer für alle.

Einer betet und opfert für den anderen, aber vor allem lässt jeder einzelne jährlich eine hl. Messe nach Meinung des IMB zelebrieren.

Der zentrale Gedanke des Messbundes ist die Fürbittgemeinschaft, das Mit- und Füreinander-Beten und -Sorgen um eine „glückselige Sterbestunde und um baldige Befreiung aus dem Fegfeuer“.

§ 2 Wesentliche Merkmale des IMB

Der Ingolstädter Messbund hat folgende Wesensmerkmale:
1) Er ist ein Mess-Bund, d.h. ein Zusammenschluss von Mitgliedern, deren Hauptziel die Hochschätzung des hl. Messopfers und dessen Feier für die Anliegen des Bundes ist. Die pflichtmäßige Messe (die Messbund-Messe) ist nicht so sehr für den Besteller und seine persönlichen Anliegen, sondern vielmehr für den gesamten Messbund, für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder.

2) Er ist ein Marianischer Messbund, d.h. er verpflichtet sich zu besonderer Verehrung der Gottesmutter Maria, vor allem ihrer Unbefleckten Empfängnis. Schon im ältesten Statutenbüchlein aus dem Jahre 1785 wird dieser marianische Charakter betont: „Unter dem glorreichen Titel, der Anrufung und dem Schutz der unbefleckten Jungfrau und gnadenvollen Mutter Gottes Maria errichtet“. Schon lange vor der Verkündigung des Glaubenssatzes von Mariens Unbefleckter Empfängnis (1854) hat er sich zu diesem Dogma bekannt. „Die Mitglieder sollen dem Geheimnis der Unbefleckten Empfängnis mit besonderer Andacht und Verehrung zugetan sein. Sie sollen dieses Geheimnis bei jeder sich bietenden Gelegenheit beschützen und verteidigen und deshalb auch zum Zeichen wahrer Andacht wenigstens an den Festtagen der Allerseligsten Jungfrau, sowie an jedem Samstag, welcher Tag ihrer Verehrung besonders geweiht ist, die Angelobungsformel an Maria mit möglichster Andacht sprechen. Vor allem aber sollen sie durch Nachahmung der Tugenden Mariens zu erkennen geben, dass sie wahre Marienkinder sind“.

Schon frühzeitig war das Fest Mariä Unbefleckte Empfängnis (8. Dezember) das Hauptfest des Messbundes.

3) Er heißt Ingolstädter Messbund (IMB), weil er bei den Franziskanern zu Ingolstadt a. d. Donau im Jahre l729 gegründet und unter dem Namen „Ingolstädter Messbund„ allgemein  bekannt  geworden ist.

§ 3 Aufnahmebedingungen

Auf Grund der Umwandlung des IMB von einer kirchlichen Marienbruderschaft in eine Sociätät (Fürbittgemeinschaft) können von jetzt an sowohl Lebende als auch Verstorbene aufgenommen werden. Doch müssen bei der Aufnahme von Verstorbenen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

1. Aufnahme von Lebenden: Es soll mit Wissen und Willen der aufzunehmenden Person geschehen!

Zu ihrer Aufnahme in den IMB sind folgende Personalien anzugeben: Familienname, Taufname. Wohnort mit Postleitzahl, Straße und Hausnummer sowie Geburtsdatum. Diese Angaben sind zur Eintragung in das Hauptregister des IMB an folgende Adresse zu senden:
Marianischer Messbund
Postfach 1354
D-85067 Eichstätt

Als Ausweis für die Eintragung in das Hauptbuch gilt der vom Kurator des Messbundes ausgestellte und unter­ zeichnete Aufnahmeschein.

2. Aufnahme von Verstorbenen
Der Antragsteller für die Aufnahme Verstorbener, z. B. von Familienangehörigen oder Bekannten meldet ihre Zu­ und Vornamen der Messbund-Zentrale in Eichstätt. Bei diesem Gesuch verpflichtet sich der Antragsteller, einige hl. Messen nach Meinung des IMB für die lebenden und verstorbenen Mitglieder feiern zu lassen. Die hl. Messen können grundsätzlich überall gefeiert  werden, werden aber auch jederzeit von der Zentralstelle des IMB gerne angenommen.

3. Die Hauptverpflichtung des IMB ist die jährliche hl. Messe „nach Meinung des Ingolstädter Messbundes“. Die­se Meinung (Intention) besteht schon nach dem ältesten Statutenbüchlein in folgender Meinung: die „Bundesmesse" wird allgemein gefeiert:
a) zu Ehren der unbefleckten Jungfrau und gnadenvollen Gottesmutter Maria, insbesondere zur Erlangung einer glückseligen Sterbestunde auf die Fürbitte der Schutzfrau des Bundes.
b) Vor allem für jene Mitglieder, die dem Sterben am nächsten sind.
c) Für alle verstorbenen Mitglieder, besonders für alle, die zuletzt aus dem Bund verschieden sind, damit sie möglichst bald zur Anschauung Gottes gelangen.
d) Schließlich für die Anliegen aller lebenden Bundesangehörigen.

4. Weitere Verpflichtungen:
a) Ein Jahresopfer, nach Möglichkeit des Gebers zur Deckung von Porto und Verwaltungskosten.
b) Ein Lebensopfer in Form einer größeren Gabe als Opfer für die ganze Lebenszeit.
c) Teilnahme an den Geschicken des Bundes.
d) Werbung nach Möglichkeit.
e) Öftere Verrichtung der „Bündnis-Formel".
f) Tägliches oder häufiges Beten des Rosenkränzleins von der Unbefleckten Empfängnis Mariens. Beide Gebete werden bei Aufnahme  mitgeliefert.
g) Öftere Anrufung der Sterbepatrone wie den hl. Erz­engel Michael und den hl. Josef um eine glückliche Sterbestunde.
h) Gebet für die Sterbenden und die Verstorbenen, mit besonderem Gedenken der armen  Seelen aus dem  IMB.
i) Häufiger Empfang der hl. Sakramente und ein christliches katholisches Leben.
Die Gebete verpflichten nicht unter Sünde. Die Jahresmesse soll gewissenhaft gehalten werden.

§ 4 Geistliche Vorteile und Ablässe

1. Anteil an den täglichen Bundesmessen.
Für die Mitglieder des IMB werden jeden Tag weltweit viele hl. Messen gefeiert.
Außerdem wird jeden Samstag des Jahres am Messbundaltar in der Franziskanerbasilika zu Ingolstadt ein hl. Messopfer für alle lebenden und verstorbenen Mitglieder des Bündnisses dargebracht. Welch eine Flut des Segens und der Gnade strömt so Tag für Tag über jedes Messbundmitglied im Leben und im Tod.

2.  Für die Ablässe gilt die neue Ablassordung vom 16. Juli 1999.

Ingolstädter Messbund

IMB-Sekretariat
Luitpoldstr. 4
D-85072 - Eichstätt
Tel. +49 (0)8421 50-213
Fax: +49(0)8421 50-679

Postanschrift:
Postfach 1354
D-85067 Eichstätt
E-Mail: messbund(at)bistum-eichstaett(dot)de

Mitarbeiterin im Sekretariat:
Frau Julia Bader

Konten

Spenden sowie Stiftungen für die hl. Messen werden auf folgenden Konten erbeten:

LIGA-Bank Eichstätt:
IBAN: DE40 7509 0300 0007 6036 22
BIC:GENOFEF1MO5

Sparkasse Ingolstadt:
IBAN: DE18 7215 0000 0000 0308 58
BIC: BYLADEM1ING

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